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Haben Sie einen Pflegegrad 1 ?...

Und keine Haushaltshilfe ?...

Rufen Sie uns an!!!

Wir Helfen Ihnen!!!

Corona Zeit
§150 SGB XI Abs. 5b

Abweichend vom §45b Abs.1 Satz 3 können Pflegebedürftige des Pflegegrades 1  den Entlastungsbetrag auch für die Inanspruchnahme anderer Hilfen im Wege der Kostenerstattung einsetzen, wenn dies zur Überwindung von infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Versorgungsengpässen erforderlich ist.
§45b Abs.2 Satz 3 und Abs 4 findet keine Anwendung. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt Einzelheiten zum Einsatz des Entlastungsbetrages für andere Hilfe nach Satz 1 in Empfehlungen fest. 

(6) Die Absätze 1 bis 5b gelten bis einschließlich 31.März 2021

Abweichend vom §45 Abs. 1 Satz 3 können Pflegebedürftige des Pflegegrades1 den Entlastungsbetrag auch für die Inanspruchnahme anderer Hilfen im Weg der Kostenerstattung einsetzen.

 

Mit unserer Haushaltshilfe im Oberallgäu sind wir gerne für Sie da!

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