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Gemäß §45a.SGB XI Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. 

Wir Rechnen direkt mit Ihre Krankenkasse

Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, helfen wir Ihnen.

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten.

  • Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes

  • Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches 

  • Reinigen des Arbeitsbereiches

  • Spülen, Trocknen und einräumen des Geschirrs  

  • Trennung und Entsorgung des Abfalls

  • Wechseln der Wäsche einschließlich der Bettwäsche, 

  • Waschen und Pflegen der Wäsche 

  • Einräumen der Wäsche 

  • Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen 

  • Verräumen der eingekauften Gegenstände 

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